Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die derzeitige Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter verstößt gegen die Verfassung. Das erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVG) am Dienstag in Karlsruhe. Aktuell dürfen nicht verheiratete Familienväter nur nach Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder erhalten.Dies verstoße nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters. Ein unverheirateter Vater hatte zuvor Verfassungsbeschwerde eingelegt. In Zukunft müssen laut BVG Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn es dem Wohl des Kindes entsprechen würde.
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