„Das geht nicht, das gültige EU-Recht ist in dieser Frage glasklar“
… sagte Knaus der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe).
Rechtliche Grundlage und Gerichtsurteile
„Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs von 2023 bestätigten noch einmal, dass das derzeit nicht möglich ist. Ungarn wurde dafür verurteilt, dass es Asylsuchende ohne Verfahren an den europäischen Außengrenzen abwies.“ An den Binnengrenzen der EU sei es noch weniger möglich. „Die Rechtslage schließt das aus, das weiß jeder Jurist“, sagte Knaus.
Nationale Notlage keine Option
Auch die Erklärung der nationalen Notlage, um EU-Recht auszuhebeln, ginge nicht. „Das kann und wird die Bundesregierung nicht machen, denn das würde zu einem rechtlichen Chaos in Europa führen. Stellen Sie sich vor, dass andere Regierungen dann auch so reagieren. Dublin-Rückführungen kann Deutschland dann auch komplett vergessen.“
Warnung vor Aushebeln des EU-Rechts
Wenn man wegen dieser Situation jetzt das EU-Recht aushebele, dann breche das dem Rechtssystem in Europa das Genick, weit über dieses Thema hinaus. „Wenn diese Forderung die zentrale Forderung der Union an die Ampel ist, dann ist ihr Gesprächsangebot nicht ernst gemeint“, sagte Knaus.
DTS Nachrichtenagentur