Neue Pflichten für Versorger
Versorger hätten „nunmehr auch eine Musterrechnung im Internet zu veröffentlichen“, aus der sich etwaige Preisänderungen verständlich nachvollziehen ließen, heißt es darin. Zudem sollen Kunden die meist auf viele Jahre angelegten Verträge leichter anpassen und Anbieter „rechtssicher“ verschiedene Tarife anbieten dürfen.
Pflichten und Kosten für Verbraucher
Das Gesetz beinhaltet jedoch auch Pflichten für Verbraucher. So müssen Gebäude auf elektronische Messgeräte umgerüstet werden. Das Ministerium schätzt im Entwurf, dass davon rund 20.000 Haushalte betroffen sind. Für die Installation des Wärmezählers „können grundsätzlich Kosten für die Kunden entstehen“, die der Versorger weiterreicht, heißt es darin. Es sei von rund 60 Euro auszugehen.
Auswirkungen auf die Wirtschaft
Der Wirtschaft entstünden zudem einmalige Kosten von rund 15 Millionen Euro, zudem müssten sie mit nicht kalkulierbare „Absatzeinbußen“ durch die flexibleren Verträge rechnen.
DTS Nachrichtenagentur