Keine pauschale Bedrohung in Syrien und Afghanistan
„Sowohl in Syrien als auch in Afghanistan besteht für Zivilisten keine pauschale Bedrohung ihres Lebens“, sagte Djir-Sarai der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe). Die Sicherheitslage habe sich in beiden Ländern stabilisiert.
Rechtliche Grundlage für Abschiebungen
„Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in Bezug auf Syrien explizit festgestellt“, fügte der FDP-Politiker hinzu. „Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sind also möglich und sie müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“
DTS Nachrichtenagentur