Den Nutzern des Portals kino.to drohen im Nachgang der Strafverfolgung der Betreiber ebenfalls Strafverfahren. Auch die Nachfolgeplattform kinox.to ist bereits im Visier der Ermittler.
Berlin – Tausende ehemalige Nutzer der im Juni 2011 stillgelegten Raubkopie-Seite Kino.to müssen mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen. Das berichtet das Nachrichtenamgazin „Focus“. Die Daten von so genannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal zahlten, fand die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to.
Ein ähnliches Bezahlsystem existiert auch auf der ebenfalls illegalen Nachfolgeseite Kinox.to. Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, sagte „Focus“: „Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts.“
Auch Streaming ist strafbar
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011 ist das so genannte „streamen“ von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar. Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers „Focus“. Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien „eine Menge Hinweise bei uns eingegangen“, so Ehlers. Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt. [dts Nachrichtenagentur]
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Die derzeitige Situation besteht aus zwei Seiten, die sich falsch verhalten:
Die Nutzer treten Urheberrechte mit Füßen und schaden damit den Produktionen, die sie gerne schauen und hören.
Die Industrie hat es verpasst, einfach zu nutzende und einfach zu bezahlende, legale Lösungen zu schaffen.
Ich halte das für Anpassungsprobleme, die sich mittelfristig durch Flatrate-, Leih- und Abomodelle lösen werden.