Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Vorwürfe zurückgewiesen, wonach es bei den Ermittlungen zum Buback-Attentat der RAF zu Ungereimtheiten und Versäumnissen gekommen sei. 1977 waren der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine Begleiter erschossen worden. „Ich halte diese Vorwürfe für unbegründet und haltlos“, sagte Bundesanwalt Rainer Griesbaum in einem Interview des Nachrichtenmagazins „Focus“.Es gebe „keine Anhaltspunkte, die ein Misstrauen gegen die Ermittlungsbehörden begründen könnten“. Die Ermittlungen seien „ordnungsgemäß und sachgerecht durchgeführt worden“. Die Kinder der RAF-Mordopfer Siegfried Buback, Hanns Martin Schleyer und Jürgen Ponto hatten auch über angebliche Verwicklungen der Geheimdienste spekuliert. Dazu sagte Griesbaum, es gebe keine Anhaltspunkte, dass „Geheimdienste in irgendeiner Weise in die Karlsruher Morde verwickelt“ gewesen seien. Zudem wies Griesbaum den Verdacht zurück, das ehemalige RAF-Mitglied Verena B. sei von den Ermittlern als Informantin des Verfassungsschutzes geschont oder gar gedeckt worden. B. steht ab Donnerstag wegen des Verdachts der Mittäterschaft bei den Karlsruher Morden vor Gericht.
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