
Frage:
Es gibt ja das Recht auf die Privatkopie. Was ist davon erfasst? Musik, Filme, Software?
Und was muss man dabei beachten? Darf man die Kopien an Freunde weitergeben, wenn man dafür kein Geld verlangt?
Antwort:
Privatkopien von Filmen und Musik
Von Filmen und Musik darf man Privatkopien anfertigen, wenn man dafür keinen Kopierschutz umgehen muss. Diese dürfen auch an Freunde und Familienmitglieder weitergegeben werden. Allerdings darf auch das nur im geringen Umfang (also wenigen Kopien) geschehen.
Um die „Einnahmeverluste“ die Künstlern durch solche Kopien entstehen, auszugleichen, gibt es eine pauschale Abgabe, die im Kaufpreis von Datenträgern (z.B. Rohlingen) und den entsprechenden Geräten (z.B. DVD-Brennern) enthalten ist. Spätestens bei der Weitergabe an flüchtige Freunden, lose Bekannte oder Arbeitskollegen hört der Bereich der Privatkopie dann aber auf und die Angelegenheit wird rechtswidrig.
Um eine Privatkopie anzufertigen, muss man das Original übrigens nicht besitzen. Eine CD oder DVD, die aus der Videothek stammt oder von Freunden geborgt wurde, darf also kopiert werden.
Software
Von Software darf man eine Kopie auch dann anfertigen, wenn sie mittels Kopierschutz geschützt ist.
Allerdings darf hier keine Weitergabe – auch nicht an Freunde und Familienmitglieder – erfolgen. Eine Kopie darf nur als Sicherheitskopie für die eigene Verwendung anfertigt werden.
Zählen Facebook-Freunde auch als Freunde?
Nein, natürlich nicht. Das ist oben mit „flüchtigen Freunden und Bekannten“ gemeint. Legal ist die Weitergabe nur im engen Familien- und Freundeskreis.
Die Software zum Umgehen eines Kopierschutzes darf man zwar kaufen und besitzen, aber nicht verwenden. Und sie darf in Deutschland nicht vertrieben werden.