
Das Non-Disclosure-Agreement (kurz: NDA) kennt man im Deutschen auch als Geheimhaltungsvertrag oder Vertraulichkeitsvereinbarung.
Im Gegensatz zum gesetzlich geregelten Betriebsgeheimnis ist das Non-Disclosure-Agreement ein schuldrechtlicher Vertrag mit entsprechender Vertragsfreiheit für die Vertragsparteien. Diese können je nach Thema zwei natürliche Personen oder auch große Unternehmen inklusive ihrer zahlreichen Beschäftigten sein.
In einem Non-Disclosure-Agreement verpflichten sich die Parteien üblicherweise zu Stillschweigen über genauer festgelegte Gegenstände. Oftmals kontraktieren die Parteien dabei über die Geheimhaltung von Verhandlungsergebnissen oder Gegenständen der Verhandlungen, bestimmte vertrauliche Unterlagen oder auch Kundenkreise.
Vertragsbruch bei NDA
Für den Fall des Vertragsbruchs durch eine Partei werden in das Non-Disclosure regelmäßig, nach Vertragsgegenstand in der Höhe variierende, Vertragsstrafen kodifiziert. Aufgrund der Vertragsfreiheit der Parteien können hier auch Vertragsstrafen in Millionenhöhe niedergelegt werden.
Derartige Non-Disclosure-Agreements findet man heutzuge in nahezu jedem Geschäftsvertrag, besonders häufig aber im Mergers- und Aquisitionsbereich oder anderen Unternehmensvorgängen, die mit sensiblen oder wichtigen Daten und Informationen umgehen.
NDA bei Betatests
Oftmals werden so auch Firmengeheimnisse gesichert. So müssen regelmäßig Betatester der ersten Versionen bekannter Betriebssysteme ihre Verschwiegenheit über technische oder optische Details des neuen Betriebssystems in einem Non-Disclosure-Agreements versichern. Häufig findet man derartige Vertragswerke auch in den Entwicklungsabteilungen großer deutscher Autohersteller.