Zunächst muss bei der Rechtssprechung grundlegend in Strafrecht und Zivilrecht unterschieden werden.
Strafrecht
Beim Strafrecht ist das Gericht bzw. der Richter in der Lage, auch bei unvollständiger Beweislage im Falle „Aussage gegen Aussage“, nach seiner Einschätzung Recht zu sprechen. Ist der Eindruck vermittelt, dass der Täter die zu beurteilende Tat begangen hat, darf der Richter den Angeklagten für schuldig erklären, ohne den entscheidenden Fakt/ Beweis vorliegen und den Täter überführt zu haben. Hier spricht man von der sogenannten „freien Beweiswürdigung“.
Als Voraussetzung dafür muss die Begründung des Richters allerdings logisch und so nachvollziehbar sein, sodass jedes andere Gericht in diesem Fall die Entscheidung verstehen kann. Somit ist eine Rechtssprechung aus Sympathie seitens des Richters zum Angeklagten zumindest theoretisch ausgeschlossen.
Kann der Richter nach diesem Verfahren kein Urteil fällen, so liegt der Fall „non liquet“ (=es ist nicht klar) vor. Hier gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“ (=Im Zweifel für den Angeklagten) und der Angeklagte wird freigesprochen.
Zivilrecht
Eine ähnliche Sachlage liegt im Zivilrecht vor: In Zivilverfahren stehen sich zwei Parteien (Kläger und Beklagter) gegenüber, wobei die zu erbringende Beweislast beim Kläger steht. Sollte der Kläger demnach nicht in der Lage sein, den Beklagter eines zivilrechtlichens Vergehens vor dem Gericht zu überführen bzw. seinen Anspruch zu belegen, gilt wie oben beschrieben der Fall „non liquet“. Als Konsequenz ist der Prozess, ohne weitere Folgen für den Beklagter, beendet und der Kläger muss in der Regel die Verfahrenskosten übernehmen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Fall „Aussage gegen Aussage“ weder im Zivil- noch im Strafrecht eine Pattsituation darstellt. Schlussendlich gibt es bei jedem Gerichtsverfahren einen Gewinner und Verlierer.
Im Zivilverfahren gibt es selbstverständlich Pattsituationen. Nämlich u.a. dann, wenn die Klageforderung nur hälftig zugesprochen wird und die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben werden.
Wenn der Klage in Teile stattgegeben wird, hältst Du das für eine Pattsituation? Der Kläger hat doch dann einen Teil seiner Ansprüche durchgesetzt. Steht also besser da als vor dem Prozess, wo ihm der Beklagte ebendiesen Anspruch verweigert hat.